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Realitätseinbruch - Vielleicht wissen Sie nicht... |
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... daß in den 70.000 größten deutschen Unternehmen 6,3 Prozent weibliche Führungskräfte arbeiten? In den obersten Bundesbehörden 3,4 Prozent? In den Vorständen der zehn größten Firmen genau eine Frau? ... daß es bundesdeutschen Beamtinnen bis in der 50er Jahre verboten war, nach einer Heirat weiterzuarbeiten? (1.) ... daß bis zur Ehe- und Familienrechtsreform 1976 Müttern eine Erwerbstätigkeit nur dann gestattet war, wenn sich dies mit ihren »Pflichten in Ehe und Familie« vereinbaren ließ - alles andere galt als Scheidungsgrund? ... daß vor 1957 Männer das Recht hatten, ein Arbeitsverhältnis ihrer Frau eigenmächtig zu kündigen? (2.) ... daß erst am 15.04.1970 die SPD-Abgeordnete Lenelotte von Bothmer es wagte, das Hosenverbot im Parlament zu mißachten und ihr Auftritt prompt in den Abendnachrichten gesendet wurde? (3.) ... daß der Bundestag erst am 15.05.1997 mit einer Mehrheit von 470 Stimmen (Nein-Stimmen 138, Enthaltungen 35) das »Gesetz gegen Vergewaltigung in der Ehe« verabschiedet hat? (4.) ... daß zwei Drittel der Arbeit auf der Welt von Frauen gemacht wird? Daß diese dafür zehn Prozent aller Einkommen erhalten und nur ein Prozent aller Produktionsmittel besitzen? (5.) ... daß die durchschnittliche Altersrente für Frauen DM 773,-- (Ostdeutschland DM 1015,--) beträgt? (6.) ... daß unter den Erziehungs»urlaubern« nur 1,5% Männer sind? (7.) ...
daß »die erstaunliche Zahl von 97 Prozent der Väter
in einer Studie des Familienministeriums angibt, nach der Geburt
ihres Kindes habe sich beruflich für sie nichts verändert«?
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©
Beate Metz, Berlin, 20.06.2001 |